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Immer die gleiche Sch.... Spanische Justiz stellt Ermittlungen gegen China ein. Free Tibet

Es war ein großer Erfolg für die spanischen Tibet-Unterstützergruppen, als der spanische Untersuchungsrichter Santiago Pedraz ihre Klage gegen acht der mutmaßlich Verantwortlichen für die gewaltsame Niederschlagung der überwiegend friedlichen Proteste in Tibet im März 2008 annahm. Zu diesem Zeitpunkt stand der Beginn der Olympischen Spiele in Peking unmittelbar bevor, die Annahme der Klage warf erneut ein Schlaglicht auf die traurige Menschenrechtsbilanz des Ausrichterlandes. Entsprechend groß war denn auch der Unmut in der Volksrepublik China über die unerwünschte „Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten". Mehrfach warnte Peking die spanische Regierung vor schwerem Schaden für die bilateralen Beziehungen, sollte Richter Pedraz mit seinen Untersuchungen fortfahren, so beispielsweise im vergangenen Jahr, als der Ermittlungsrichter am Nationalen Gerichtshof in Madrid öffentlich verkündete, er beabsichtige, die angeklagten acht hohen Funktionäre in China zu verhören, sollten sie ihren Vorladungen nach Spanien nicht nachkommen. Laut der Anklageschrift lautete der Vorwurf, sie hätten einen „ Angriff gegen die Zivilbevölkerung geleitet, der mindestens 203 Todesopfer, mehr als tausend Verletzte und 5972 illegal Verhaftete und Verschwundene zur Folge hatte", und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden kann. Zu dem Beweismaterial zählten unter anderem auch Berichte der International Campaign for Tibet.
Richter Pedraz verkündete nun Ende Februar, dass er seine Ermittlungen und damit das ganze Verfahren einstelle. Zwar habe es sich bei der gewaltsamen Unterdrückung der Proteste in Tibet im März 2008 um eine Menschenrechtsverletzung gehandelt, doch falle diese nicht mehr in die Zuständigkeit der spanischen Justiz. Damit zog Pedraz die Konsequenz aus der inzwischen geänderten Rechtslage. Unter starkem Druck nicht nur Chinas sondern auch Israels, der USA und weiterer Staaten hatte das spanische Parlament im vergangenen Jahr das entsprechende Gesetz dahingehend geändert, dass die spanischen Gerichte nur noch dann tätig werden dürfen, wenn ein direkter Bezug zu Spanien hergestellt werden kann, beispielsweise weil spanische Bürger betroffen sind. Damit verabschiedete sich Spanien vom so genannten „Weltrechtsprinzip". Danach können im Falle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit alle Staaten juristisch tätig werden, auch wenn es keine direkte Verbindung zwischen Tatland und Anklageland gibt. Das international bekannteste Beispiel für ein Vorgehen nach dem Weltrechtsprinzip betraf den chilenischen Diktator Augusto Pinochet, der im Jahr 1998 in Großbritannien festgenommen worden war, nachdem Spanien einen Auslieferungsantrag gestellt hatte.