Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte
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Die umfangreichsten Webseite zum Thema Tibet und Menschenrechte in deutscher Sprache.
Verantwortlich ist die Arbeitsgruppe München der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, IGFM.
Bei den Texten handelt es sich um Übersetzungen aus dem Englischen, der Herausgeber ist jeweils in der Kopfzeile genannt, in Zweifelsfällen ist das englische Orginal maßgeblich.Ihr Auftrag zielt auf die friedliche Verwirklichung der Menschenrechte, deklariert von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948, dem Tag der Menschenrechte. Seit einigen Jahren leistet die im Jahre 1972 gegründete und seitdem anerkannt gemeinnützige Gesellschaft auch mildtätige Arbeit. Es gibt zahlreiche Projekte im Bereich der humanitären Hilfe, z.B. für Straßenkinder in Rumänien. Heute bestehen über 30 Sektionen auf fünf Erdteilen. Der internationale Name lautet International Society for Human Rights, ISHR.
Die IGFM hat Beobachterstatus beim Europarat sowie ECOSOC-(Roster) Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen.
Nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person sind die sogenannten bürgerlichen Grundrechte die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch Streben nach Gerechtigkeit und sozialem Fortschritt geben. Nach dem Postulat der Gewaltlosigkeit sind folgende Grundrechte in der Satzung für die Arbeit der IGFM festgeschrieben:
Meinungsfreiheit
Jeder muss ohne Furcht vor Benachteiligung oder gar Strafe seine Meinung frei sagen dürfen.
Religionsfreiheit
Sie muss die Praktizierung des religiösen Bekenntnisses im öffentlichen Leben und bei der Erziehung der Kinder ebenso einschließlich wie karitative Tätigkeit.
Informationsfreiheit
Der ungehinderte Empfang und die Weitergabe von Informationen müssen möglich sein, auch über Staatsgrenzen hinweg.
Freizügigkeit
Die Bewegungsfreiheit aller Bürger innerhalb ihres Landes sowie freie Aus- und Einreise aus dem bzw. in das eigene Land dürfen keinen Behinderungen unterliegen.
Vereins- und Versammlungsfreiheit
Sie ist unerlässliche Voraussetzung gemeinsamer Meinungs- und Willensbildung, der Gründung unabhängiger gesellschaftlicher Gruppen, Gewerkschaften oder Parteien.
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